Herzlich willkommen

Profitieren Sie nicht nur von unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz, denn individuell auf unsere Mandanten zugeschnittene Beratung ist uns wichtig!

Fachgebiete

Unser Leistungsspektrum deckt alle klassischen Felder der Steuer- und Wirtschaftsberatung ab:

Steuerberatung

Wir analysieren Ihre Zahlen in alle Richtungen und zeigen Ihnen auf, welche Entscheidung wozu führt. Damit Sie präzise agieren können. Auf dass eins aufs andere ins Rollen kommt und Ihre Rechnung am Ende aufgeht.

Unternehmensberatung

Wir beraten Sie fachkundig in allen Phasen der Unternehmensentwicklung, von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge. Wir analysieren wir Unternehmen, benennen Schwachstellen und geben Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist Basis für den Jahresabschluss, aber auch für strategische Entscheidungen. Eine aussagekräftige Buchhaltung ist ein notwendiger Erfolgsfaktor für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.

Lohnbuchhaltung

Ständige Änderungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht machen die Lohnsteuer zu einem komplexen Rechtsgebiet. Unsere Spezialisten behalten alle Neuerungen im Blick und stehen für Ihre Fragen im Personalbereich jederzeit zur Verfügung.

Bilanzierung/Steuererklärungen

Steuerlich gestalten und Spielräume nutzen heißt früh im laufenden Geschäftsjahr mit der Vorbereitung Ihrer Abschlüsse zu beginnen – ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung.

Div. ergänzende Aufgabenfelder

Eine gute Geschäftsidee ist die Basis allen Erfolges. Ehrlich und umsichtig prüfen wir Ihre Geschäftsidee, ermitteln Erfolgschancen und erarbeiten einen umfangreichen Businessplan.

Unsere Mitarbeiter

Unser Team von qualifizierten und engagierten Mitarbeitern kümmert sich sach- und fachkundig um Ihre steuerlichen Belange.

Unsere Arbeitsweise ist mandantenorientiert. Die optimale Beratung bezüglich Ihrer persönlichen Steuersituation ist uns besonders wichtig.

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Einkommensteueränderungen 2024

Das Inflationsausgleichsgesetz ging zum 1.1.2024 in die zweite Phase. Es soll vor allem gewährleistet werden, dass Steuerzahler nicht aufgrund inflationsbedingt gestiegener Löhne ...

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Vorabpauschale 2024: Was Fondsanleger wissen müssen

Die Vorabpauschale dient dazu, die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds sicherzustellen, auch wenn diese Erträge nicht als Ausschüttungen an ...

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Umzugskosten: Pauschalen ab März 2024

Umzugskosten, die aus beruflichen Gründen anfallen, können als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
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